Aspartam/APM CAS: 22839-47-0 Hersteller Lieferant
Aspartam in Pulverform ist nur für begrenzte Anwendungen wie Frühstücksflocken, Getränkepulver und Kaugummi zugelassen. Bei der Verwendung in Backwaren und Backmischungen darf der Aspartamanteil 0,5 Gewichtsprozent nicht überschreiten. Verpackungen von trockenem, rieselfähigem Aspartam müssen die Süßkraftäquivalenz in Teelöffeln Zucker deutlich ausweisen. Aspartam wird als intensives Süßungsmittel in Getränken, Lebensmitteln und Tafelsüßstoffen sowie in pharmazeutischen Präparaten wie Tabletten, Pulvermischungen und Vitaminpräparaten eingesetzt. Es verstärkt Aromen und kann unangenehme Geschmacksnoten überdecken; seine Süßkraft ist etwa 180- bis 200-mal so hoch wie die von Saccharose.
| Zusammensetzung | C14H18N2O5 |
| Test | 99% |
| Aussehen | Weißes Pulver |
| CAS-Nr. | 22839-47-0 |
| Verpackung | 25 kg |
| Haltbarkeit | 2 Jahre |
| Lagerung | Kühl und trocken lagern. |
| Zertifizierung | ISO. |
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![9-ETHYL-3-[N-ETHYL-N-(O-TOLYL)HYDRAZONOMETHYL]CARBAZOL CAS:1274948-12-7](https://cdn.globalso.com/xindaobiotech/5_OA38V84MV@LC2XT96.png)


